Neues zur Baugenehmigung

Letzte Woche hatte ich schon berichtet, dass unser Ansprechpartner vom Bauamt gemeint hatte, dass es Unklarheiten zur Traufhöhe und unserem Giebel geben soll. Gestern hat uns unsere Architektin angerufen und das genauer geschildert. Da der Giebel direkt vom Erdgeschoss hoch geht, gehört er zum Haus dazu und daher gilt auch für den Giebel die vom Bebauungsplan vorgegebene, maximale Traufhöhe von 3,5 Metern... Totaler Irrsinn, aber da kann man nichts machen. Es soll schon von mehreren Bauherren diesbezüglich Anfragen an das Bauamt gegeben haben, ob man da nicht etwas machen könne. Da das Bauamt das bisher immer verneint hatte, muss es nunmal konsequent bleiben und dies auch bei uns einfordern. Ja, blöd. Denn dadurch müssen wir jetzt einiges ändern. Unsere Architektin hat sich da zum Glück schlau gemacht, welche Lösung für uns die schnellste und einfachste wäre (Haus komplett umplanen kommt ja aufgrund des Zeitplans nicht in Frage ;-)) und dann auch vom Bauamt akzeptiert wird. Wir haben uns jetzt dazu enschlossen, dass der Giebel im DG um 20 Zentimeter in das Haus reinversetzt wird. Dadurch läuft unterhalb der Badfenster ein kleiner Teil des Dachs mit zwei Reihen Dachziegeln entlang. Und dadurch ist der Giebel vom restlichen Haus "getrennt", weshalb hier die Vorschrift zur Traufhöhe nicht mehr greift und das Dach sonst so bestehen bleiben kann. Wenn ich das richtig recherchiert habe, dann wird also in der Fachsprache aus unserem "Zwerchgiebel" eine "Giebelgaube". Dieses Innenversetzen hat trotzdem noch weitere Folgen, nämlich, dass das Badezimmer kleiner wird und wir die gesamten Sanitärobjekte wieder neu anordnen müssen. Auch hierzu hat uns unsere Architektin sehr schnell gute Vorschläge zugeschickt, so dass wir gestern Abend alles fertig entschieden haben und das Bauamt nun ganz schnell die geänderten Pläne zugesandt bekommt. Was das finanziell für Konsequenzen haben wird, wissen wir noch nicht. Hoffentlich macht das nicht so einen großen Unterschied...
Wäre auch schön gewesen, wenn das Bauamt nicht erst nach 3 1/2 Monaten daher kommt und uns so etwas mitteilt. Auf den Ansichten müsste den Bearbeitern eigentlich sofort aufgefallen sein, dass da etwas zu beanstanden sein wird...

Hier sind auf jeden Fall schon mal die Außenansichten, wie das Haus nach der Planänderung aussehen wird:



Und so wird das Badezimmer oben aussehen:


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